Donnerstag, 25. Oktober 2007

Der Schattenkrieg - Söldner im Einsatz für die Freiheit

Ein bisher wenig beachtetes Thema, dass auch selten in den Medien vorkommt, obwohl es durchaus brisant ist, ist der Einsatz sogenannter Private Military Compnanies, oder PMC's. Derzeit sind solche Firmen überall auf der Welt eingesetzt, vor allem im Irak, wo teilweise mehr private Söldner im Einsatz waren, als reguläre Soldaten.


Diese Privatarmeen rekrutieren sich häufig aus ehemaligen Angehörigen von Streitkräften und Polizeieinheiten, besonders solche mit Spezialausbildngen. Diese Firmen sind deshalb so attraktiv, da sie für vergleichsweise Tätigkeiten sehr hohe Gehälter zahlen. So kann ein Angehöriger einer regulären Spezialeinheit sein Einkommen teilweise mehr als verdoppeln.
Ihre Dienstleistungen umfassen taktisch-operative Beratung, militärisches Training, das Betreiben von Kriegsgefangenenlagern, das Aufklären und Erkunden sowie die technische, logistische und operative Unterstützung von Kampfhandlungen. Normalerweise sollen Angehörige dieser PMC's nicht zu Kampfhandlungen herangezogen werden. Wie man allerdings am Dienstleistungsspektrum sehen kann, sind die Übergänge zu Kampfhandlungen mehr als fliessend.


Einer der grossen Vorteile für Auftraggeber der PMC's ist der rechtliche Status der Söldner. Sie werden eigesetzt, allerdings ohne direkt in der Befehlskette der Auftraggeber, z.B. Regierungen, zu stehen. Das heisst, dass Handlungen von PMC's keine diplomatischen Vorfälle provozieren können, da sie lediglich durch einen Vertrag an die Auftraggeber gebunden sind. Der rechtliche Status des Einsatzes von PMC's ist in einer Grauzone. Sie unterstehen weder der Militätgerichtsbarkeit, noch teilweise der Gerichtsbarkeit des Einsatzlandes. Rein technisch gesehen handelt es sich bei den Angestellten der PMC's um Zivilisten, ohne Kombattantenstatus, nach der Genfer Konvention.


An einem Beispiel läßt sich die rechtliche Grauzone der PMC's recht gut veranschaulichen: Am 16. September 2007 fuhren sechs Geländewagen der, wegen ihres martialischen Auftretens unbeliebten, Firma Blackwater (North Carolina/USA) durch Bagdad, im Auftrag des US- Außenministeriums. Im Stadtteil Mansur gab es eine Explosion und die Blackwater Angestellten eröffneten daraufhin sofort das Feuer. Dabei sollen die Söldner wahllos geschossen haben, laut Augenzeugenberichten, dabei 13 Iraker verletzt und 8 getötet haben (2), unter denen sich ein Polizeibeamter befand. Die irakische Regierung drohte damit der Firma Blackwater die Lizenz für den Einsatz im Irak zu entziehen. Draufhin reagierte die US-Regierung sofort, da diese Maßnahme sie vor große Probleme stellen würde, denn immerhin soll sie der Firma Blackwater für ihren Einsatz im Irak 8oo Millionen Dollar zahlen, was sie sicher nicht umsonst macht. Außerdem kündigte das irakische Innenministerium an, die Angestellten der Firma Blackwater, die in diesen Vorfall verwickelt seien, strafrechtlich zur Verantortung zu ziehen. Das wäre absolut neu, denn bisher wurden PMC-Söldner noch nie rechtlich belangt für Übergriffe.


Derzeitig sind 42 Firmen der "peace and stability industry", wie sich die PMC's selbst gern bezeichnen, im Lobbyverband der "International Peace Operations Association" (IPOA) organisiert. Die IPOA, mit Sitz in Washungton DC, wurde im April 2001 gegründet von Doug Brooks, der auch der derzeitige Präsident ist. Die IPOA kümmert sich unter Anderem um das Bild der PMC's in der Öffentlichkeit und gibt "The Journal of International Peace Operations" heraus. Die Mitgliedsfirmen der IPOA werben mit einem Verhaltenskodex, in dem sie sich zu ethischem Verhalten und zur Beachtung von Menschenrechten verpflichten, dem sogenannten "IPOA Code of Conduct". (1) Dabei geht es diesen Firmen um politische Anerkennung und weiterhin verfügen sie damit gleichzeitig über ein Instrument, um sich im Konkurrenzkampf von Wettbewerbern abzuheben.


Die PMC's sehen sich immer wieder mit Kritiken konfrontiert. Die häufigsten Kritikpunkte sind das wirtschaftliche Interesse am Krieg und dessen Fortführung, das Fehlen staatlicher Kontrolle, sowie das Fehlen von Bindungen an Verhaltensgrundsätzen und Rechenschaftspflichten. Auch die völkerrechtliche Einordnung ist ungeklärt, da die Mitarbeiter von PMC's weder Kombattanten nach der Genfer Konvention sind, noch unter die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern zu fallen scheinen.